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Das Strafgesetzbuch beinhaltet eine Vielzahl von Normen, deren Verletzung vom Gesetzgeber für strafwürdig gehalten wird. Strafrechtliche Normen fnden sich jedoch auch in anderen Gesetzen, so zum Beipiel im GmbH-Gesetz, im Betäubungsmittelgesetz oder im Tierschutzgesetz. Das Strafgesetzbuch bildet also nur den Kern des Strafrechts, während die weiteren Gesetze das so genannte Nebenstrafrecht darstellen.
Das StGB ist unterteilt in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Die Regelungen und Begriffsbestimmungen des allgemeinen Teils sind im besonderen Teil und auch im Nebenstrafrecht zu berücksichtigen.
Im Folgenden werden hier einige Grundbegriffe des allgemeinen Teils und einzelne Tatbestände des besonderen Teils des StGB dargestellt werden. Die Darstellung ist nicht vollständig und kann auch eine Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Sie soll nur eine erste Möglichkeit zur Orientierung bieten.
(in Bearbeitung) |
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